Immobilienbewertung - Diplom-Sachverständiger - Kurzgutachten - Carsten Meier

Immobilienbewertung & Immobilienberatung
Zertifizierter Sachverständiger DIAZert (LF) Carsten Meier

 
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Immobilienbewertung


Die Bewertung Ihrer Immobilie

Mit Ihrer Beauftragung verpflichte ich mich unabhängig, unbefangen, vertrauensvoll und aufgrund meiner langjährigen Erfahrung das Gutachten der erforderlichen Art persönlich zu erstellen.

Mein Sachverständigenbüro ist vor allem mit Verkehrswertgutachten, Kurzgutachten, Mietwertgutachten und Kaufberatungen beauftragt. Kurz möchte ich Ihnen meine Arbeitsgebiete und die jeweiligen Bewertungsanlässe vorstellen:


VERKEHRSWERTGUTACHTEN
  • bei Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen, Vermögensaufteilungen und -übertragungen, Verkehrswertermittlung im steuerlichen Kontext (gem. § 146 BewG, Kaufpreisaufteilungen in Grundstücks- und Gebäudewert zur Bemessung des Abschreibungsquotienten)
  • Nachweis des Verkehrswertes gegenüber dem Betreuungsgericht
  • Bewertung nationaler und internationaler Investments, Gutachten zur internationalen Rechnungslegung (IAS,IFRS)
  • Ankaufs- und Folgebewertungen nach Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
  • Beratung und gutachterliche Beurteilung für Kapitalverwaltungsgesellschaften und börsennotierte Unternehmen im Rahmen des Kapitalanlagegesetzbuches.

Marktwertschätzung

Eine Kurzbewertung von Immobilien hilft Ihnen schnell, kostengünstig und unkompliziert den Wert Ihrer Immobilie einzuschätzen. Diese Form der Immobilienbewertung wird bevorzugt bei privaten Kauf- oder Verkaufsabsichten beauftragt, insbesondere dann, wenn der Wert der Immobilie nicht gegenüber Erben, Finanzamt oder dem Gericht nachgewiesen werden muss. Kurzbewertungen befassen sich im Wesentlichen mit der reinen Wertermittlung. Damit Sie Geld sparen wird in dem erstellten Immobiliengutachten auf beschreibende Sachverhalte weitgehend verzichtet (nur die wenigen, objektbezogenen Unterlagen der Bewertung werden als Anlagen beigefügt). Die Ermittlung des Marktwertes Ihrer Immobilie steht bei dieser Bewertungsform im Vordergrund.


Vorteile:

  • für den Käufer oder den Verkäufer einer Immobilie
  • wie ein Verkehrswertgutachten, jedoch kürzer und auch kostengünstiger
  • Wertberechnung nach zugelassenen und gesetzlich vorgeschriebenen Wertermittlungsverfahren



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Carsten Meier

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Carsten Meier
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